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RWE - Münster
Höchstens zwei Instanzen - erster Gerichtstermin steht fest

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RWE - Münster: Höchstens zwei Instanzen - erster Gerichtstermin steht fest
Foto: Thorsten Tillmann

Rot-Weiss Essen gegen Preußen Münster: Dieses Duell wird es in den nächsten Tagen vor dem Sportgericht geben. Der "Verlierer" könnte das Urteil in einer weiteren Instanz anfechten.

Die Fans beider Lager, sowohl von Rot-Weiss Essen als auch Preußen Münster, warten gespannt auf das Urteil des Sportgerichts. Was passiert nun nach dem abgebrochenen Spiel in Essen? Kommt es zu einem Wiederholungsspiel ohne Zuschauer oder wird die Partie am "grünen Tisch" mit 2:0 für Münster gewertet? Diese zwei Fragen könnten in den nächsten Tagen beantwortet werden.

Eine wichtige Antwort auf die Frage, wer es denn war, gab es bereits. Die Polizei Essen meldete einen Ermittlungserfolg und wird am Freitag (12 Uhr) weitere Informationen auf einer Pressekonferenz (RevierSport-Liveticker) bekanntgeben.

Und es kommt weitere Bewegung in die Angelegenheit: Denn wie RevierSport erfuhr, hat Regionalliga-West-Staffelleiter Wolfgang Jades den Sonderbericht des Schiedsrichters Christian Scheper erhalten und auch die Stellungnahme des Sicherheitsbeauftragten des Verbandes, der beim Spiel in Essen vor Ort war, ist fertig. "Ich kann bestätigen, dass ich die Unterlagen erhalten und an das Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) weitergeleitet habe. Der Ball liegt nun beim Sportgericht", bestätigt Jades am Freitag unserer Redaktion. Das Sportgericht hat nach Einsicht der Akten einen Verhandlungstermin für die erste März-Woche geplant. Am Freitag, 4. März, soll verhandelt werden.


Fest steht auch durch wen Preußen Münster vertreten wird. Duvinage-Lawyers, eine Rechtsanwaltsgesellschaft aus München, kümmert sich um die Belange der Münsterländer. Diese Anwaltskanzlei hatte den SCP auch beim Wolfsburger Wechselfehler im DFB-Pokal vor Gericht vertreten. RWE wollte derweil auf RS-Nachfrage nicht verraten, wer die Essener vor dem Sportgericht rechtlich vertreten wird.

Die erste Instanz ist also das WDFV-Sportgericht. Sollten Essen oder Münster mit dem Urteil nicht zufrieden sein, dann können die Klubs Berufung einlegen und vor das WDFV-Verbandsgericht ziehen. Hier kommt es dann auch zu einem abschließenden Urteil. Denn die DFB-Sportgerichtsbarkeit kommt in der Regionalliga nicht ins Spiel, da sie dem Deutschen Fußballbund nicht untergeordnet ist. Es ist davon auszugehen, dass spätestens in der zweiten März-Woche eine endgültige Urteils-Entscheidung nach dem Spielabbruch zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster fallen wird.

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